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Dienstag, 27.07.2021

Keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ohne elektronische Gesundheits-karte

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte von ihren Krankenkassen keinen papiergebundenen Berechtigungsnachweis verlangen können. Um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen Versicherte ihre Berechtigung grundsätzlich mit der elektronischen Gesundheitskarte nachweisen. Der Gesetzgeber will mit der elektronischen Gesundheitskarte, soweit es um die Pflichtangaben geht, den Missbrauch von Sozialleistungen verhindern und die Abrechnung von Leistungen der Ärzte erleichtern. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt.

Bundessozialgericht, Urteil vom 20.01.2021 – B 1 KR 7/20 und B 1 KR 15/20 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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