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Mittwoch, 21.04.2021

Kündigung bei verspäteten Mietzahlungen

Das Landgericht Leipzig hat entschieden, dass ein Vermieter nicht berechtigt ist, aufgrund verspäteter Mietzahlungen, die mehr als 1 ½ Jahre zurückliegen eine außerordentliche und ordentliche Kündigung auszusprechen. Eine Kündigung muss bei Vertragsverstößen zeitnah ausgesprochen werden.

Landgericht Leipzig (Az.: 02 S 401/19
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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