Steuer-News

Aktuelles

« zurück
Dienstag, 23.03.2021

Zutrittserlaubnis zur Essensausgabe bzw. Tageseinrichtung ohne Maske für Obdachlose in der Corona-Krise

Das Amtsgericht München wies durch Beschlüsse vom 17.07.2020 die Anträge eines fast vierzigjährigen Obdachlosen gegen zwei Wohlfahrtsverbände ab. Im hier vorliegenden Fall begehrte ein Obdachloser vorläufigen Zutritt zur Essensausgabe bzw. zu einer Tageseinrichtung auch ohne Atemschutzmaske. Der Antragsteller beruft sich auf ein aktuelles Attest, nachdem ihm wegen chronischen Asthmas das Tragen von Mund-Nasen-Schutz-Masken unmöglich sei. Nach Auffassung des Amtsgerichts sei der Zutrittsverbot vom öffentlich-rechtlichen Hausrecht gedeckt und der Eigentümer darf darüber frei entscheiden, wem und zu welchen Bedingungen er Zutritt gestattet bzw. wem er ihn verweigert.

Amtsgericht München, Beschluss vom 17.07.2020 – 275 C 12174/20 und 275 C 12175/20 -
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
fh
« zurück