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Montag, 08.03.2021

Airline muss Steuern und Gebühren Separat ausweisen

Das Kammergericht Berlin urteilte gegen EasyJet, dass diese ihre Steuern und Gebühren separat ausweisen müssen. Kunden benötigten die Information um die Höhe ihres Erstattungsanspruchs zu erkennen. Auch wenn die Fluggesellschaft Steuern und Gebühren als Preiserhöhungen angibt, sei dies nicht nachvollziehbar.

Kammergericht Berlin, Urteil vom 03.09.2020 - 23 U 34/16 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sl
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