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Montag, 08.03.2021

Mietminderung

Das Amtsgericht Stuttgart hat entschieden, dass eine Mietminderung von 10 % der Bruttomiete gerechtfertigt ist, wenn eine Duschkabine undicht ist, so dass erhebliche Wassermengen austreten. Die Beschädigung einer Wand im Schlafzimmer mit herausbröckelndem Putz rechtfertigt die Mietminderung von 5 % der Bruttomiete.

Amtsgericht Stuttgart (Az.: 32 C 1562/19)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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