Freitag, 12.02.2021
Sanierungsarbeiten vor Übergabe der Schlüssel
Das Amtsgericht Köln hat entschieden, dass ein Vermieter nicht mit den Sanierungsarbeiten beginnen darf, bevor der Mieter nicht die Schlüssel zur Wohnung übergeben hat. Tut der Vermieter dies trotzdem, kann der Mieter eine einstweilige Verfügung gerichtet auf die Wiederherstellung der Bewohnbarkeit der Wohnung und Einräumung des Besitzes beantragen.
Amtsgericht Köln (Az.: 222 C 84/20)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma