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Montag, 01.02.2021

Gelegentliche Störungen einer Digitalkamera unter Extrembedingungen

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass kein Sachmangel vorliegt, wenn eine Digitalkamera gelegentlich bei niedrigen Temperaturen Fehlbilder macht oder pfeift, summt oder vibriert. Gelegentliche Störungen einer Digitalkamera unter Extrembedingungen stellen keinen Sachmangel dar.

Amtsgericht München (Az.: 191 C 4038/17)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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