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Montag, 23.11.2020

BFH: Aufwendungen für Erstausbildung sind keine Werbungskosten

Eine Studentin wollte die Aufwendungen für Ihre Erstausbildung als Werbungskosten geltend machen. Der Bundesfinanzhof wollte dieser Klage stattgeben aber sah sich durch §9 Absatz 6 EStG daran gehindert. Der Bundesfinanzhof hielt die Regelung für Verfassungswidrig und befragte das Bundesverfassungsgericht, ob die Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Bundesverfassungsgericht bejahte dies. Darauf hin musste der Bundesfinanzhof die Klage der Studentin abweisen.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.02.2020- VI R 17/20 -
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sl
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