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Dienstag, 03.11.2020

Recht auf Vergessen werden bei Google vom Einzelfall abhängig

Der Bundegerichtshof hat entschieden, dass es kein automatisches "Recht auf Vergessen werden" im Internet gibt, sondern der jeweilige Einzelfall maßgeblich ist. Der Auslistungsanspruch aus Art. 17 Abs. 1 DS-GVO erfordert eine umfassende Grundrechtsabwägung auf der Grundlage aller relevanten Umstände des Einzelfalles und unter Berücksichtigung der Schwere des Eingriffs in die Grundrechte. Dabei müssen die Grundrechte der betroffenen Person einerseits, die Interessen der Nutzer und der Öffentlichkeit sowie der Grundrechte der Anbieter andererseits miteinander gleichberechtigt abgewogen werden.

Bundesgerichtshof vom 27.07.2020 – VI ZR 405/18 und VI ZR 476/18 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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