Freitag, 25.09.2020
Wohnungsmietvertrag und Kfz-Stellplatz
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass wenn für eine Wohnung sowie für einen Kfz-Stellplatz Mietverträge geschlossen wurden, so ist grundsätzlich zu vermuten, dass die Verträge voneinander selbstständig sind. D. h. sie können auch separat gekündigt werden.
Landgericht Berlin (Az.: 67 S 192/19 (2))
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma