Donnerstag, 13.08.2020
Haftung bei Auffahrunfall in der Waschstraße
Das Amtsgericht Minden hat entschieden, dass ein Betreiber einer Waschanlage für einen Auffahrunfall in der Waschstraße haften kann, auch wenn der Unfall auf einen Fahrfehler eines Waschanlagennutzers beruht und dadurch die Technik der Waschstraße fehlerhaft funktioniert.
Amtsgericht Minden (Az.: 28 C 309/17)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma