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Montag, 11.05.2020

Mindestlöhne in der Pflege und Bußgelder im Verkehr steigen

In der Alten- und ambulanten Krankenpflege steigt zum 1. Mai der Mindestlohn je nach Tätigkeit und Qualifikation. Für Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung wird der Mindestlohn bis 1. April 2022 in vier Schritten auf 12,55 EUR angehoben. Qualifizierte Pflegehilfskräfte bekommen dann bundeseinheitlich 13,20 EUR und Pflegefachkräfte 15,40 EUR pro Stunde. Zudem bekommen die Beschäftigten für 2020 fünf, ab dem kommenden Jahr sechs bezahlte Urlaubstage mehr. Zusätzlich werden Radfahrende durch Änderungen in der Straßenverkehrsordnung besser geschützt. Für das Überholen von Fahrrädern durch Kraftfahrzeuge gilt jetzt ein festgeschriebener Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und zwei Metern außer Orts. Rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen innerorts Schrittgeschwindigkeit fahren. Auf Schutzstreifen für den Radverkehr ist Halten für Kraftfahrzeuge generell verboten. Parallel dazu wird die Bußgeldkatalog-Verordnung angepasst. Das Parken auf Geh- und Radwegen wird deutlich teurer. Anstatt von vorher 15 Euro können bis zu 100 Euro Strafe anfallen.

Bundesregierung, Mitteilung vom 28.04.2020
Quelle: LEXInform
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