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Dienstag, 11.02.2020

Eigenmächtige Veränderung des Grundrisses

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass wenn ein Vermieter während des Mietverhältnisses eigenmächtig den Grundriss der Wohnung verändert, dieses einen Mietmangel darstellt. Dem Mieter würde dann ein Rückbauanspruch zustehen.

Landgericht Berlin (Az.: 67 S 131/19)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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