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Dienstag, 05.11.2019

Bäckereien im Eingangsbereich von Supermärkten: Verkauf von Backwaren zum dortigen Verzehr unterliegt dem Regelsteuersatz

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass in Bäckereifilialen, die in Supermärkte integriert sind, zum Verzehr an Ort und Stelle angebotene Backwaren dem vollen Umsatzsteuersatz unterliegen, wenn hierfür Mobiliar und Geschirr zur Verfügung gestellt wird. Bereits das Bereitstellen von teilweise mit Dekoration versehenen Tischen und Sitzmöglichkeiten sowie Geschirr und auch die Reinigung des Mobiliars und des Geschirrs stellt eine zusätzliche Dienstleistung dar. Hierbei habe es sich nicht um bloß behelfsmäßige Verzehrvorrichtungen. Die Tatsache, dass keine Garderoben und Toiletten vorgehalten werden und es kein Kellnerservice gibt, ändert nichts an der Beurteilung.

Finanzgericht Münster, Urteil vom 03.09.2019 – 15 K 2553/16 U –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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