Steuer-News

Aktuelles

« zurück
Montag, 28.10.2019

Yogakurs als Bildungsurlaub

Ein Yogakurs kann als Bildungsurlaub gelten, sollte man Entspannungstechniken lernen, die etwa helfen Stress oder Arbeitsdruck zu bewältigen. In diesem Fall zähle der Kurs als Erweiterung der beruflichen Qualifikation, da der Begriff der beruflichen Weiterbildung weit gefasst sei, so das Landesarbeitsgericht Berlin.

Landesarbeitsgericht Berlin, Az. 10 Sa 1076/18
Quelle: Finanztest 11/19
st
« zurück