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Montag, 21.10.2019

Rückzahlung der Geldgeschenke bei Trennung des Paares

Trennt sich das Paar kurz nachdem ein Partner Geldgeschenke von den Eltern des anderen erhalten hat, so hat dieser das Geschenk zurückzuzahlen. Das Geschenk geschehe zumeist in der Erwartung, dass die Beziehung halten werde. Ist dies nicht der Fall, entfalle die Geschäftsgrundlage und es wäre dem Schenker nicht zumutbar, an der Zuwendung festzuhalten.

BGH, - Az. X ZR 107/16 –
Quelle: Finanztest 08/2019
st
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