Montag, 21.10.2019
Keine künstlichen Fingernägel am Arbeitsplatz
Im vorliegenden Fall hat das Arbeitsgericht Aachen (Urteil, Az. 1 Ca 1909/18) dahingehend entschieden, dass angestellten Helferinnen und Helfern im sozialen Dienst eines Altenheims das Tragen von langen, künstlichen, lackierten Finger- oder Gelnägeln im Dienst untersagt werden kann.
Arbeitsgericht Aachen Urteil, Az. 1 Ca 1909/18
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sg