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Mittwoch, 07.08.2019

Bei kleinen Wohnungen rechtfertigt Vergrößerung der Balkonfläche keine Modernisierungsmieterhöhung

Die Vergrößerung der Balkonfläche rechtfertigt bei kleinen Wohnungen (ca. 60 qm) keine Mieterhöhung wegen einer Modernisierung. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden. Die Vergrößerung eines Balkons muss eine Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung bewirken, so dass eine Mieterhöhung gemäß §§ 558, 555b Nr. 4 BGB berechtigt ist. Des Weiteren muss die Modernisierung bei objektiver Betrachtung eine Wohnwertverbesserung auf Dauer mit sich bringen. Der Gebrauchswert einer Wohnung erhöht sich nicht allein dadurch, dass die Nutzfläche der Wohnung vergrößert wird.

Landgericht Hamburg, Beschluss vom 14.02.2019 – 334 S 5/19 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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