Mittwoch, 17.07.2019
Parkplatz in der Nähe ist wohnwerterhöhend trotz Kostenpflicht
Das Landgericht Berlin urteilte in dem vorliegenden Fall, in dem es um die Ermittlung der ortsüblichen Miete ging, dass ein Parkplatz auch dann wohnwerterhöhend ist, wenn man für diesen zahlen muss. Alleine der Umstand dass der Parkplatz in der Nähe liege sei bedeutend.
Landgericht Berlin, Urteil vom 14.01.2019 - 64 S 92/18 -
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sl