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Montag, 01.07.2019

Klausur darf bei Zeitüberschreitung mit „nicht ausreichend“ bewertet werden

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass es legitim sei, die Klausur eines Studenten mit „nicht ausreichend“ zu bewerten, wenn dieser die Bearbeitungszeit wesentlich überschritten hat. Dies ergebe sich aus dem Grundsatz der Chancengleichheit gegenüber den anderen Prüfungsteilnehmern.

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 29.05.2019, 4 K 1552/18.KO
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
st
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