Montag, 06.08.2018
Kein Arbeitsunfall bei Sturz nach Lebensmittelkauf auf dem Heimweg
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht, wenn eine Arbeitnehmerin auf dem Weg nach Hause nach Lebensmittelkauf auf dem Bürgersteig stürzt. Dies würde keinen Arbeitsunfall im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII darstellen.
Bundessozialgericht, Az.: B 2 U 11/16 R
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma