Montag, 06.08.2018
Verlängerte Festsetzungsfrist auch bei Steuerhinterziehung durch Miterben
Steuerhinterziehung führt zu Verlängerung der Festsetzungsfrist für verkürzte Steuer auf zehn Jahre. Die Festsetzungsfrist aufgrund einer Steuerhinterziehung verlängert sich bei einem Erbfall auch dann, wenn der demenzerkrankte Erblasser ausländische Kapitaleinkünfte nicht erklärt, jedoch ein Miterbe von der Verkürzung der Einkommensteuer wusste und selbst eine Steuerhinterziehung begeht. Dies entschied der Bundesfinanzhof und verwies darauf, dass die Verlängerung der Festsetzungsfrist auf zehn Jahre dabei auch zu Lasten des Miterben wirkt, der von der Steuerhinterziehung keine Kenntnis hat.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.08.2017 - VIII R 32/15 -
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg