Montag, 30.07.2018
OLG Karlsruhe erklärt Kündigungsklausel in Bausparverträgen für unwirksam
Klausel benachteiligt Bausparer unangemessen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) einer Bau-sparkasse enthaltene Kündigungsklausel im Verkehr mit Verbrauchern unwirksam und deren Verwendung damit zu unterlassen ist.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 12.06.2018 - 17 U 131/17 -
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg