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Montag, 23.04.2018

Wohnungsmieter nicht zum Abschließen der Haustür von innen verpflichtet

Das Amtsgericht Köln hat entschieden, dass ein Wohnungsmieter mietvertraglich nicht verpflichtet werden kann die Haustür von innen abzuschließen. Eine verschlossene Haustür stellt im Brand- oder sonstigen Notfall ein gefährliches Hindernis dar. Zur Begründung führt das Gericht an, dass bauliche Anlagen Fluchtwege bieten müssen. Dies ist durch eine verschlossene Haustür nicht mehr gewährleistet. Somit würde eine Pflicht zum Verschließen dieser Fluchtwege in Brandfall oder in einem sonstigen Notfall ein gefährliches Hindernis darstellen.

Amtsgericht Köln, Urteil vom 04.01.2017 – 203 C 319/16 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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