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Montag, 05.02.2018

Hotel überbucht: Schadensersatz

Endlich sollen die schönsten Wochen des Jahres beginnen - und dann hat das Hotel trotz Reservierung kein Zimmer frei. Die Ersatzunterkunft entpuppt sich als viel schlechter, u. a. weil der versprochene Meerblick fehlt, das Zimmer unsauber ist. Diese Mängel müssen sich Gäste nicht bieten lassen. Sie dürfen den Reisepreis um 70 bis 100 Prozent für die Tage mindern, die sie dort untergebracht sind. Zudem steht ihnen eine Entschädigung zu (in diesem Fall 600 Euro), weil sie vier von zehn Reisetagen in der unzumutbaren Unterkunft verbringen mussten.

BGH, Az. X ZR 111/16
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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