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Sonntag, 03.12.2017

Überwachung des Nachbargrundstücks mittels Kamera trotz Verpixelung unzulässig

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass selbst dann eine unzulässige Überwachung des Nachbargrundstücks vorliegt, wenn das Nachbargrundstück verpixelt wird und die Möglichkeit besteht die Verpixelung aufzuheben. Nach Auffassung des Landgerichts liegt dadurch eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor. Eine Verpixelung der Aufnahmen ist für Außenstehende nicht wahrnehmbar. Zusätzlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Verpixelung mit Hilfe fachkundiger Personen jederzeit aufgehoben werden kann.

Landgericht Berlin, Urteil vom 23.07.2015 – 57 S 215/14 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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